Schimmel

Christian H. wohnt mit seiner Ehefrau und den drei Kindern in einer Vier-Zimmer-Wohnung in einer süddeutschen Großstadt.
Der Vermieter ist ein deutschlandweit tätiges Immobilienunternehmen.
Die Kaltmiete ist mit knapp 1.000,- € für die örtlichen Verhältnisse relativ günstig. Finanzielle Spielräume hat Herr
H. als Alleinverdiener aber nicht.
Vor einem Jahr ist das Gebäude, das 1956 erbaut wurde, energetisch saniert worden. Es wurden neue Fenster
eingesetzt und ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Im folgenden Herbst stellt Herr H. fest, dass sich im
Kinderzimmer Schimmelflecken an der Fensterlaibung bilden. Sofort informiert er den Vermieter. Dieser schickt ein
Informationsblatt über richtiges Heizungs- und Lüftungsverhalten und fordert Herrn H. auf, für die fachgerechte
Beseitigung des Schimmels selbst zu sorgen. Die Ursachen wären allein im Verhalten des Mieters zu suchen.
Christian H. beseitigt den Schimmel und befolgt die Anweisungen zum Heizen und Lüften. Trotzdem tritt der
Schimmel wieder auf. Auf die erneute Beschwerde reagiert der Vermieter mit der nochmaligen Übersendung des
bekannten Informationsblattes. Aus Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schaltet Herr H. einen
Rechtsanwalt ein.
Doch auch die Aufforderung des Rechtsanwaltes verhallt beim Vermieter ohne Reaktion. Der Rechtsanwalt leitet
daraufhin ein selbständiges Beweisverfahren ein. Es soll klären, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Das
Gericht verlangt von Herrn H. einen Vorschuss für den gerichtlich eingeschalteten Sachverständigen von 2.000,- €.
Der Sachverständige stellt durch Messungen fest, dass der Schimmel nicht durch ein Fehlverhalten des Mieters
entstanden ist. Die Einbauten der neuen Fenster und des Wärmedämmverbundsystems sind mangelhaft ausgeführt
worden. Feuchtigkeit dringt von außen ein und führt zur Schimmelbildung.
Nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens lenkt der Vermieter ein und veranlasst die Beseitigung der Mängel.
Der Vermieter wird zu einer angemessenen Mietminderung verpflichtet und muss die Kosten des Rechtsstreites
übernehmen.

Der Rechtsschutz des Wolfsburger Versicherungsmaklers hilft

Unser Rechtsschutzversicherer leistet die Vorschüsse für den Rechtsanwalt, das Gericht und selbstverständlich auch für das Gutachten.
Insgesamt belaufen sich die Kosten auf mehrere Tausend Euro.
Erst durch diesen „zinslosen Kredit“ wird Herrn H. überhaupt ermöglicht, dass teure Beweisverfahren durchzuführen
und das positive Ergebnis für seine Familie zu erreichen.

Recht haben und Recht bekommen sind bekanntermaßen zwei unterschiedliche Dinge. Stellen Sie Chnacengleichheit her.

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Mein Name ist Florian Rex und ich bin Versicherungsmakler aus Wolfsburg. Ich bin seit 2005 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2009 als Versicherungsmakler im Interesse meiner Kunden unterwegs.

Mit dem Blog möchte ich Ihnen und Euch über interessante Dinge, Schäden, Infos zu Produkten und anderes aus meinem Büro berichten. Mit meinem RexCheck helfe ich meinen Kunden, im Bereich Ihrer Absicherung immer up2date und niemals unter- oder überversichert zu sein.


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Versicherungsmakler Wolfsburg