Pflegeversicherung Wolfsburg: Einmal zahlen – bis zum Tod abgesichert

Pflegeversicherung Wolfsburg: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland soll laut dem Statistischen Bundesamt bis zum Jahr 2070 auf circa 6,9 Millionen ansteigen. Gleichzeitig haben wir im Bereich der Pflege einen der höchsten Fachkräftemängel.

Immer wenn eine große Nachfrage auf ein kleines Angebot trifft, regelt der Markt dies über den Preis. Sprich: der Preis für Pflege wird in der Zukunft tendenziell steigen.

Natürlich gibt es auch hier die „Vogel-Strauß-Taktik“, also das Problem einfach auszublenden. Dies hilft aber weder denjenigen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, noch den Angehörigen.

Wie hoch die Zuzahlungen für ein Pflegeheim sein können, habe ich hier bereits in einem Artikel beschrieben.

Pflegeversicherung Wolfsburg gegen Einmalbeitrag

Pflegeversicherung Wolfsburg: Absicherung über ablaufende Lebensversicherung

Lebensversicherungen waren im letzten Jahrhundert das Mittel der Wahl, um für das Alter vorzusorgen. In der Regel wurden diese Verträge mit überschaubaren Beiträgen bespart. Außerdem gab es zum Beispiel in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zum Teil noch ganz attraktive Zinsen auf das Vertragsguthaben.

Allerdings ist das Kapital, welches am Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht, dann doch weniger dafür geeignet, einen sorgenfreien Ruhestand daraus zu finanzieren. Nicht selten gibt Auszahlungen im fünfstelligen Bereich. Für eine lebenslange Verrentung ist das häufig ein bißchen dünn.

Altersvorsorge ist dann nicht nur das regelmäßige Hereinkommen von Geld, sondern auch der Schutz vor unverhältnismäßig hohen Ausgaben, wie es zum Beispiel bei einem Pflegefall normal ist.

In so fern liegt die Idee nah, mit einem Teilbetrag einer Kapitalauszahlung eine Pflegeversicherung gegen einen Einmalbeitrag abzuschließen. Der Vorteil dabei ist, dass Versicherungsschutz bis an das Lebensende besteht, aber keine zusätzliche monatliche Belastung vorhanden ist.

Pflegeversicherung gegen Einmalbeitrag: Was ist bei Tod der versicherten Person?

Jetzt könnte es ja eines Tages passieren, dass die versicherte Person morgens aufwacht und das unter ihr ist eine Wolke und das in der Hand eine Harfe. Spaß beiseite. Natürlich kann es sein, dass jemand verstirbt ganz ohne ein Pflegefall gewesen zu sein. Der beste denkbare Verlauf.

Da kommt die Frage auf, was nun mit dem eingezahlten Kapital ist und ob dieses nun der Versichertengemeinschaft zugute kommt.

Sinnvollerweise kann man hier eine Todesfallleistung „100 % der eingezahlten Beiträge“ in den Versicherungsschutz einschließen. In so fern kommt das Geld dann den Hinterbliebenen wieder zugute, die man namentlich und prozentual im Vertrag festlegen kann.


Florian Rex ist Versicherungsmakler, Generationenberater (IHK) und Vorsorgeprofi aus Wolfsburg