Tarifcheck Wohngebäudeversicherung VGH – VGB2004

Wenn man sich länger mit einer Sache beschäftigt, dann wird man irgendwann zum Profi. In diesem Fall für Gebäudeversicherungen. Der Tarif mit den Bedigungen VGB 2004 der VGH kommt in Wolfsburg und Umgebung noch immer relativ häufig vor.

In meiner Arbeit als Experte für Wohngebäudeversicherungen gehört es natürlich dazu, dass ich die Bedingungen genau anschaue, lese, analysiere. HIerbei handelt sich konkret um die Variante ‚Standard‘.

Folgekosten

Der Versicherungswert eines Gebäudes wird bei bielen Wohngebäudeverträgen als Wert 1914 in Mark ausgegeben. Daraus errechnet sich dann der aktuelle Wert des Gebäudes.

Zusätzlich gibt es aber in einem Schadensfall so genannte Folgekosten:

  • 1a Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • 1b Bewegungungs- und Schutzkosten
  • 1c Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
  • 2 Mehrkosten infolge von Preissteigerungen
  • 3 Mehrkosten durch behördliche Auflagen

Höchstentschädigung: In diesen Bedigungen ist festgelegt, dass die Gesamtentschädigung für 1a, 1b und 3 auf 10 Euro je Quadratmeter, multipliziert mit dem geltenden Anpassungsfaktor, begrenzt ist.

Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern berechnet sich die maximale Entschädigung folgendermaßen:

100 m² x 10 € x 19,36 (Anpassungsfaktor 2020)

= 19.360 €

Knapp 20.000 Euro können für das Abreissen eines Hauses schon sehr knapp werden, insbesondere, wenn Teile der ausgebrannten Ruine eventuell als Sondermüll entsorgt werden müssen. Es gibt Versicherer, die halten sehr viel höhere Summen dafür vor.

Nutzwärme, Kurzschlüsse, Sengschäden & Überspannung

In diesen Versicherungsbedingungen sind genau diese Sachen nicht versichert beziehungsweise nur unter besonderen Umständen.

Kurzschluss- und Überspannungsschäden sind nur in den Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn ein Blitz unmittelbar auf die versicherte Sache aufgetroffen ist. Allerdings können diese Art von Schäden auch ohne ein Blitz oder Gewitter auftreten, zum Beispiel durch Schwankungen im Versorgungsnetz.

Sengschäden sind Schäden, die durch HItze auftreten. Allerdings muss in diesem Tarif dafür auch ein Brand, ein Blitzschlag oder eine Explosion vorgelegen haben.

Ein Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft ausbreiten vermag.

Würde jetzt beispielsweise eine Kerze auf den Teppich fallen und diesesn ansengen, der Teppich würde aber aufgrund seiner Herstellungsweise nicht anfagen zu brennen, wäre dieser Schaden nicht versichert.

Sturm in der Wohngebäudeversicherung

Hier ist es tatsächlich wichtig, welche Windstärke bei einem Sturmschaden herrschte. Diese Gebäudeversicherung leistet erst ab Windstärke 8. Das ist in vielen Bedigungen noch heute so. Allerdings gibt es auch einen Versicherer der ab Windstärke 7 leistet (toll), aber auch einige die komplett audf die Windstärkenregelung verzichten.

Hier habe ich mal eine Übersicht erstellt, wie sich die Windstärken aufgliedern.

Grobe Fahrlässigkeit

Sobald dem Versicherungsnehmer nach einem Schaden grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird, ist der Versicherer hier aus der Leistung raus, heißt: Keine Leistung im Schadensfall.

Als Beispiel nenne ich hier mal den Topf mit heißen Fett, der auf der Herdplatte vergessen und anfängt zu brennen. Mit so einem Vertrag besteht durchaus die Möglichkeit, dass der Versicherer nicht zahlt.

Obliegenheitsverletzungen. Oder: Spielregeln einhalten

Der Versicherer schreibt Ihnen vor, dass Sie sich an alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften nicht beachten, sondern auch befolgen.

Die Frage ist: Kennen Sie die überhaupt? Hier sind ein paar:

  • die versicherte Sache (=das Gebäude) stets in ordnungsgemäßen Zustand zu halten
  • in der kalten Jahreszeit alle Räume ausreichend zu beheizen
  • in der kalten Jahreszeit die Wasserleitungen zu entleeren, wenn das beheitzen nicht möglich ist
  • die Garage als Garage zu benutzen
  • einen Schaden abzuwenden oder zu mindern
  • den Versicherer im Schadensfall unverzüglich zu informieren

Passiert ein Schaden, und der Versicherungsnehmer ist seinen Obliegenheiten nicht nachgekommen, so ist der Versicherer leistungsfrei und ist darüber hinaus auch berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Erweiterungen des Schutzes

Die Bedingungen geben noch weitere Erweiterungen des Versicheruungsschutzes her. Auf zwei Punkte möchte ich hier eingehen

Rauch- und Rußschäden

Dieser Punkt ist hier mitversichert und wird auch gerne in den so genannten Highlight Blättern der Gesellschaften hervorgehoben.

Dazu muss man aber sagen, dass der Rauch laut Bedingungswerk „bestimmungswiedrig aus Feuerungs- Heizungs- oder Trocknungsanlagen“ ausgetreten sein muss, die sich auf dem Versicherungsgrundtück befindet.

Diese Formulierung ist aus meiner Sicht nicht optimal, da damit jeder Rußschaden als Folge eines Brandes nicht mitversichert ist.

Ableitungsrohre

Auch diese ließen sich in dem Vertrag mit versichern, allerdings nur jene, welche sich unterhalb des Gebäudes befinden. Es kann durchaus sein, dass Sie bis zum Übergabepunkt an die Kanalisation für das Rohr verantwortlich sind, das kann bei einer geteerten Straße und einem Kanal in der Straßenmitte relativ kostspielig werden.

Fazit

Es gibt natürlich noch einige Punkte, die ich nicht erwähnt habe. Und auch Punkte, die in den Bedigungen noch gar nicht aufgegriffen worden.

Als Beispiel hier Schäden durch Tierbisse, Dekontaminationskosten oder Schäden durch eine angezeigte Straftat. Der Gesetzgeber möchte zwar, dass Sie sich die Versicherungsbedingungen Ihre Wohngebäudeversicherung vor Abschluss mal durchlesen (und verstehen…), aber sind wir ehrlich: Wenn Menschen nicht gerade von Einschlafproblemen gequält werden, lesen diese sich vermutlich keine Versicherungsparagraphen durch.

Außerdem fehlt Ihnen der Vergleich…

Die Bedingungen sind natürlich nicht mehr aktuell. Auch die VGH hat diese überarbeitet und neue für das Neugeschäft heraus gegeben. Was nicht heißt, dass diese auch jeder bekommt. Die VGB 2004 schlummern noch in vielen Hausversicherungen. Ein Vorteil ist, dass diese sehr günstig sind. Allerdings auch mit allen dazugehörigenden Risiken…

Bis zum nächsten Mal

Ihr/Euer

Florian Rex – Versicherungsmakler Wolfsburg

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