Tarifcheck Wohngebäudeversicherung Häger – VGB 88

Bis zum Jahr 2019 ist mir die Hägar als Versicherung so gut wie gar nicht untergekommen. Es scheint aber einige Gebäude hier in Wolfsburg zu geben, die dort versichert sind. Für meine Arbeit als Experte für Wohngebäudeversicherungen habe ich die entsprechenden Versicherungsbedigungen durchgearbeitet.

Alte Bedigungen in der Wohngebäudeversicherung

Wie bei allen Gebäudeversicherungen die mir so über den Weg laufen, ist es auch hier so das teilweise sehr alte Bedingungen in den Verträgen vorhanden sind. Woran liegt das? Naja, häufig ist es so, dass die Hausbesitzer sich einmal um die Versicherung Ihrer vier Wände kümmern, und danach nicht mehr. Aus diesem Grund habe ich mir hier mal die VGB 88 angeschaut. Es gibt inzwischen neuere Bedingungen, aber die laufen mir seltener über den Weg.

Achtung bei der Elementarversicherung

Grundsätzlich ist auch hier so das Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert sind. Bei Bestandsverträgen wird auch hier häufig die Elementarversicherung schlichtweg vergessen. Zur Erinnerung: Elementar ist wichtig! Hier geht es insbesondere um Starkregenereignisse, die das Gebäude nachhaltig schädigen können.

Aber grundsätzlich geht es ja nicht um die Grundgefahren bei einer Wohngebäudeversicherung, sondern das, was sie sonst noch leistet. Das steht im Kleingedruckten.

Sturm

Wie bei nahezu allen alten Verträgen wird auch hier erst ab der Windstärke 8 geleistet. Wie gesagt das ist Standard in alten Verträgen. Jetzt stellt sich natürlich folgende Frage: wenn ich als Versicherungsnehmer einen Schaden habe, zum Beispiel weil durch einen Sturm ein Baum ins Haus gefallen ist, ob ich mich dann mit dem Versicherer darüber streiten möchte, ob das nun Windstärke 7 oder 8 war? So etwas ist ein Punkt, bei dem gibt es dann Stress gibt.

Grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung

In den VGB 88 der Hägar Versicherung sind Schäden durch grobe Fahrlässigkeit explizit ausgeschlossen.

Was ist grobe Fahrlässigkeit? Ein Beispiel:

Wir haben Frühjahr, sie wollen nur mal kurz was einkaufen fahren, und denken sich: die Bude muss mal gelüftet werden. Und lassen zum Beispiel die Dachfenster offen. Trotz augenscheinlich guten Wetters, zieht ein Sturm auf. Dieser Sturm greift in die offenen Fenster und richtet einen dementsprechenden Schaden an.

Anderes Beispiel:

Sie telefonieren mit einem Bekannten und vergessen dabei dass sie heißes Fett auf dem Backofen auf dem Herd haben das Fett fängt Feuer und wir haben einen erstklassigen Brandschaden in der Küche. Mal abgesehen vom Hausrat gibt es natürlich auch Schäden am Gebäude, die man nachvollziehbarer Weise reguliert haben möchte.

Auch in diesem Fall würde sich der Versicherer hier aus der Regulierung heraus ziehen.

Hotelkosten

Wenn ein Haus abbrennt oder beispielsweise durch einen Leitungswasserschaden Unbewohnbar geworden ist, dann müssen Sie ja nun irgendwo unterkommen. Heutzutage gibt es in vielen Versicherungsverträgen einen Leistungspunkt in den Bedingungen der sich Hotelkosten nennt. Dort ist aufgeführt für welchen Zeitraum sie wie viel Geld für die Unterbringung in einem Hotel ausgeben dürfen. Wenn dieser Kostenpunkt natürlich nicht geregelt ist, haben sie entweder die Möglichkeit bei Freunden oder Bekannten unter zu kommen, oder sie stehen auf der Straße.
Dieser Punkt sollte irgendwie abgesichert sein. Im vorliegenden Bedingungswerk der Wohngebäude Versicherung der Hagar VGB 88 ist dieser Punkt gar nicht geregelt.

Rauch- und Rußschäden

Dies ist mein Lieblingspunkt, welcher aus meiner Sicht in vielen Bedingungswerken suboptimal geregelt ist. In dem hier vorliegenden gar nicht. Meine Überzeugung ist: wenn etwas gar nicht in Bedingungen erwähnt wird, dann gibt es auch keine Leistung dazu. So einfach ist das. Für die Versicherung, sicher nicht für Sie. Da Rauch- und Rußschäden aber extrem schwer zu entfernen sind, und sie deshalb auch das Portmonee dementsprechend belasten, sollte muss dieser Punkt eindeutig geregelt sein.

Meine Empfehlung: Rauch und Russschäden sind mitversichert. Ohne irgendwelche weiteren Bedingungen. Findet man allerdings so nicht überall.

Fazit zur Wohngebäudeversicherung

Der untersuchte Tarif der Wohngebäudeversicherung der Hägar ist steinalt. Viele der Bedigungspunkte, die heute Standard sein sollten, sind einfach noch nicht vorhanden. Grundsätzlich muss so ein Vertrag auf den neuesten Stand gebracht werden, die entsprechenden Gründe habe ich im Text beschrieben.

Was nie aus Bedigungen hervorgeht sind die die Dinge, die überhaupt nicht aufgeführt sind. Kein Versicherer wird in seinem Bedingungswerk aufführen, was er nicht versichert hat. Somit kann man sich nur einen vernünftigen Marktüberblick machen, wenn man verschiedene Versicherer und Bedigungen vergleicht.

Auch das mache ich für Sie.

Das war’s für heute, ich wünsche einen schönen Restnovember, in vier Wochen ist Heiligabend.

Viele Grüße aus Wolfsburg

Ihr/Euer

Florian Rex – rex versichert – Versicherungsmakler Wolfsburg

Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung in Wolfsburg finden Sie hier!