Rauch- und Rußschäden in der Gebäudeversicherung

Als Experte für Wohngebäudeversicherungen überprüfe ich immer einige Punkten, von denen ich weiß, dass sie in vielen Bedingungswerken nicht gut geregelt sind.

Einer dieser Punkte sind Schäden durch Rauch und Ruß. Jeder der schon mal mit einer Kerze gekokelt hat, oder an einem Lagerfeuer saß, weiß wie sich Ruß anfühlt.

Rauch und Rußschäden in der Gebäudeversciherung Wolfsburg

Warum ist der Punkt Rauch- und Rußschschäden in der Gebäudeversicherung wichtig?

Bei einem Brand ist es relativ einfach. Das Feuer frisst sich durch ein Haus durch und zerstört dabei das was im Wege steht. Das ist in jeder Wohngebäude Versicherung in der Regel mitversichert. In der Regel, weil diese Gefahr könnte man theoretisch auch ausschließen. Macht aber keinen Sinn, habe ich auch noch nie gesehen.

Wenn Sie jetzt ein Feuer in einem Gebäude ausbricht, in dem vielleicht viel Kunststoff verbaut ist (zum Beispiel in Teppichböden), dann haben sie sehr schnell eine massive Rußentwicklung. Und dieser Ruß legt sich auf so ziemlich alles drauf.

Ruß auf der Wand

Wenn Sie eine verrußte Wand nach einem Schadensfall haben, dann macht es keinen Sinn, einen Eimer Farbe zu kaufen um dann ein- oder zweimal mit weißer Farbe darüber zu streichen. Der schwarze Ruth wird immer wieder durchkommen. Darüber hinaus hat Ruth und Rauch auch seinen ganz eigenen Geruch. Auch diesen werden sie nicht ohne weiteres weg bekommen nicht durch lüften, auch nicht durch überstreichen. Wenn die Wände wieder in ihren Ursprungszustand versetzt werden sollen, dann funktioniert das in der Regel nur so, dass der Putz von den Wänden abgeschlagen wird, und diese danach neu verputzt und gestrichen oder tapeziert werden.

Wie schaut es bei der Hausratversicherung aus?

Nebenbei einen kleinen Ausflug in den Bereich der Hausratversicherung: teilweise können Sie Möbel oder Kleidungsstücke nach einem solchen Schaden nur noch entsorgen. Der Rauch, beziehungsweise der Ruß sind so hartnäckig, das bekommen sie nicht mehr raus. Hier ist das Thema also auch wichtig.

Welche unterschiedlichen Formulierungen gibt es in den Versicherungsbedigungen der Wohngebäudeversicherung?

1. Schäden durch Rauch und Russ sind gar nicht geregelt.

In dem Fall müssen Sie sich auf eine Kulanz des Versicherers verlassen. Das tue ich als Versicherungsmakler wirklich sehr ungerne. Was nicht geregelt ist – so meine feste Überzeugung – muss der Versicherer auch nicht bezahlen. Ende.

2. Ja, aber…

Es gibt in vielen Verträgen den sehr schönen Passus:

Schäden durch Rauch und Ruth sind mitversichert, wenn der Rauch (oder Ruß) bestimmungswidrig aus Feuerungs- Heizungs- Koch- und Trockenanlagen austritt, die sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden.“

Ein Schadenbeispiel: ein Geschirrspüler brennt. IN der Regel besteht ein Großteil des Gerätes aus Kunststoff. Dieser Kunststoff kann sehr gut brennen. Dabei schmilzt dieser, er kokelt und er rußt. Im Endeeffekt haben sie nach so einem Feuer ein zerstörten Geschirrspüler, eine schwarze Küche und der Rauch hat sich natürlich auch noch seinen Weg in andere Räume gesucht bis in in die kleinsten Ritzen.

Das Problem: ein Geschirrspüler ist keine Feuerungsanlage. Auch keine Heizungsanlage. Oder, oder, oder…

Im Schadenfall ist diese Regelung also meiner Meinung nach auch nicht zielführend.

3. Was funktioniert?

Eine der meiner Meinung nach besten Klauseln:

Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Rauch oder Ruß beeinträchtigt oder einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.

Hier gibt es keine Einschränkung, wo der Rauch hergekommen sein darf oder muss. Das ist für den Versicherungsnehmer im Schadensfall wirklich eine sehr faire Bedingung.

Eine Gebäudeversicherung kostet Geld.

Es kann natürlich sein, dass ein Bedingungswerk, welches mehr Leistung vorsieht, auch den ein oder anderen Euro mehr kostet.

Die Frage ist wie viel Sinn macht es, einen vermeintlich geringen Beitrag zu zahlen, und sich dann im Schadenfall mit dem Versicherer herum ärgern zu müssen?

Das war’s für heute, ich wünsche Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit.

Viele Grüße aus Wolfsburg

Ihr/Euer

Florian Rex – rex versichert – Versicherungsmakler Wolfsburg

Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung in Wolfsburg finden Sie hier!