Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze
Grundsätzlich orientiert sich der Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen am Einkommen der versicherten Person. Als Einkommenssatz gilt ab 01. Januar 2014 14,6% , den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Eventuell gibt es je nach Krankenkasse noch einen Beitragszuschlag Beispiel: Bruttoeinkommen: 2.300,- € x 14,6% = 335,80 monatlicher Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse. Dieser Betrag wird […]
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