Dezember 2014

Das war’s!

Ja, nun ist es soweit. Gerade erst haben wir uns aneinder gewöhnt, und nun gehst Du schon wieder. Und eines ist sicher: Du kommst bestimmt nicht zurück. Das war ja bisher auch mit Deinen Vorgängern so und das wird auch so bleiben mit denen, die nach Dir kommen. Wir haben ja auch ne ganz Menge […]

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Was ändert sich in 2015

Wir haben Ihnen hier einmal kurz die Änderungen für 2015 zusammen getragen. Dabei haben wir uns weitehendst auf den Versicherungsbereich beschränkt: Pflegestärkungsgesetz Ab dem 01, Januar 2015 wird das Pflegegeld und die anderen Leistungsbeträge um vier Prozent erhöht. Berufstätige haben die Möglichkeit, sich bis zu zehn Tage lang vom Beruf freistellen zu lassen, um Angehörige

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Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze

Grundsätzlich orientiert sich der Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen am Einkommen der versicherten Person. Als Einkommenssatz gilt ab 01. Januar 2014 14,6% , den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Eventuell gibt es je nach Krankenkasse noch einen Beitragszuschlag Beispiel: Bruttoeinkommen: 2.300,- €   x   14,6% = 335,80 monatlicher Beitrag für die gesetzliche Krankenkasse. Dieser Betrag wird

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Sozialversicherungswerte für 2015

Hier habe ich für Sie einmal die Werte für die Sozialversicherung für das Jahr 2015 zusammengetragen: Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Rentenversicherung: West: 72.600 € p.a. / 6.050 € p.M. Ost: 62.400 € p.a. / 5.200 € p.M. Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Krankenversicherung: 49.500 € p.a. / 4.125 € p.M. Versicherungspflichtgrenze 54.900 € p.a. / 4.575 € p.M. Beitragssätze Gesetzliche

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