Es ist dann eher plötzlich passiert: bei den Meiers ist der Pflegefall eingetreten. Gestern noch war der Herr Meier bei den Nachbarn auf der Grillfeier, nun ist von ihm nichts mehr zu sehen. Wie man hört, soll es ein Schlaganfall gewesen sein. Mit üblen Folgen.
Bei Herrn Meier hat der Schlaganfall bewirkt, dass er fortan auf sehr viel Hilfe angewiesen ist. Er ist halbseitig gelähmt. Und das Sprachzentrum im Gehirn hat auch was abbekommen. Frau Meier muss sich wirklich konzentrieren, um ihren Mann verstehen zu können.
Niemand hat damit gerechnet. Frau Meier hat ja schon oft von Menschen gehört, die einen Schlaganfall hatten. Und sie hat auch schon davon gehört, dass viele von diesen Menschen fortan als Pflegefälle gelten. Aber das war ja immer bei den anderen…
Außerdem ist Herr Meier bisher körperlich sehr fit gewesen, er geht regelmäßig ins Fitnessstudio und ernährt sich sehr ausgewogen.
Was passiert, wenn bei Eintritt des Pflegefalls NICHTS geregelt ist?
Oft erlebe ich es, dass Menschen eine Taktik oder Strategie anwenden, die ich als „Vogel-Strauß-Strategie“ bezeichne. Das grundlegende Merkmal dieser Vorgehensweise ist, dass die Köpfe in den Sand gesteckt werden oder eine rosarote Brille aufgesetzt wird, die alle unangenehmen Dinge wegblendet.
Am Beispiel von Herrn Meier möchte ich hier einmal zeigen, was passiert, wenn der Pflegefall Eintritt und absolut nichts geregelt ist.
- keine finanzielle Vorsorge:
Wenn der Pflegefall eintritt, sprechen wir häufig erst einmal von einer Einstufung in die Pflegestufe 1. Ab 2017 wird das einer der unteren Pflegegrade sein. Oft ist es so, dass in dieser Phase der Pflege die Betroffenen noch recht gut zurecht kommen. Die Pflege wird meistens in den eigenen vier Wänden stattfinden.
In der heutigen Zeit ist es ja nun nicht mehr so, dass mehrere Generationen unter einem Dach leben. Eher sind Familien deutschlandweit – oder aber auch darüber hinaus – verstreut. Berufliche Karrieren bringen das neunmal so mit sich her.
Aus diesem Grund funktioniert das Pflegemodell Schwiegertochter auch nur bedingt und es wird fremde Hilfe von außen notwendig. Der ambulante Pflegedienst kommt ins Spiel. Kunden von mir haben mir berichtet, dass sich oft so geeinigt wird, dass die Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und die Leistungen des Pflegedienstes aufeinander abgestimmt werden.
Gerade bei dem Beispiel Schlaganfall ist es allerdings fraglich, ob die heimische Pflege so von der Ehefrau realisiert werden kann. Herr Müller braucht vermutlich in solch einem Fall eine wesentlich aufwendigere Pflege und Betreuung.
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Der Pflegefall und das Pflegeheim
Solch eine Pflege kann dann in einem Pflegeheim realisiert werden. Hier gibt es ausgebildete Fachkräfte, die sich um die zu pflegenden Personen kümmern. Allerdings ist hierbei immer – egal in welcher Pflegestufe oder in welchem Pflegegrad sich der Mensch befindet – mit hohen Zuzahlungen zu rechnen. Die Zahlungen bewegen sich hierbei immer im vierstelligen Bereich.
Allerdings gibt es auch zwischen den verschiedenen Pflegeeinrichtungen massive Unterschiede. Jeder wird ein Pflegeheim bei sich in der Nähe kennen, welches mit einem Hotel der oberen Sterne Kategorie vergleichbar ist. Da fühlt man sich gleich wohl.
Und dann gibt es auch noch die Pflegeheime, von denen auch jeder schon mal gehört hat. Die, in denen es düster ist, in denen man sich nicht so wirklich wohl fühlt.
Das ist jetzt natürlich überspitzt dargestellt. Und dennoch kann man sich vielleicht vorstellen, dass eines dieser beiden Beispiele mehr kostet als das Andere.
Während ich das tippe, muss ich an einer Karikatur denken, in der das Kind zu den Eltern sagt: „Bevor ihr mich jetzt bestraft, denkt daran: ich bezahle später das Pflegeheim“.
Und das ist der Punkt, auf den ich hinaus will: Wer zahlt, bestimmt. Auch im Pflegefall, auch welches Pflegeheim und damit auch über die Lebensqualität im Pflegefall.
Aber die Erfahrung zeigt leider immer wieder: Ist keine finanzielle Vorsorge für den Pflegefall getroffen, ist an dieser Stelle keine Lebensqualität möglich. Im schlimmsten Fall wird die Familie zum Sozialhilfeempfänger.
2. keine rechtliche Vorsorge:
Tritt der Pflegefall ein, kann es vorkommen, dass der Betroffene seinen Willen nicht mehr äußern kann. Und hier gibt es eine große Fehlannahme:
Mein Mann / meine Frau darf für mich entscheiden
Aufgrund dieser Aussage werden immer wieder fremde Betreuer in Familien geschickt, die nicht im Sinne des Betreuten, sondern einfach nur gesetzeskonform handeln.
Für den Fall, dass Sie sich das jetzt nicht vorstellen können: Lassen Sie mal Ihren Mann bzw. Ihre Frau etwas im Internet bestellen. Dann sorgen Sie dafür, dass Sie auf keinen Fall zuhause sind, wenn das Paket geliefert wird. Im Regelfall haben Sie dann eine Benachrichtigungskarte des Patesdienstes im Postkasten. Mit dieser Karte versuchen Sie nun einmal, das Paket abzuholen. Allerdings nicht der Besteller, sondern der/die Partner/in.
Was wird passieren? Der Bedienstete hinter dem Schalter wird Sie darüber aufklären, dass er Ihnen das Paket nicht aushändigen kann. Warum ist das so?
Die Antwort ist einfach: Die Vollmacht auf der Rückseite der Karte wurde nicht ausgefüllt.
Dies ist ein relativ harmloses Beispiel. Schlimmer wird es, wenn über den Aufenthaltsort, die Finanzen oder zum Beispiel auch die Behandlung des Ehepartners bestimmt werden soll/ muss. Behalten Sie hierfür das Paketbeispiel im Hinterkopf.
Ohne rechtliche Vorsorge, und zwar in Form einer Vorsorgevollmacht inklusive Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, ist keine Lebensqualität im Pflegefall realisierbar.
Mit einer Vorsorgevollmacht verhindern Sie eine gesetzlich angeordnete Betreuung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel über die Finanzen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin weiterhin so verfügen können, wie Sie das vor dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit und speziell vor Eintritt der Geschäftsunfähigkeit Ihres Ehemannes/ Ihrer Ehefrau gewohnt waren.
Die Betreuungsverfügung innerhalb der Vorsorgevollmacht ist dafür da, dass falls eine Betreuung angeordnet werden muss, nicht irgend ein Fremder, vielleicht ein Berufsbetreuer, diese Funktion ausübt. Die Frage beim Berufsbetreuer ist, in wie weit dieser im Sinne des zu Pflegenden Entscheidungen trifft.
Lebensqualität auch auf dem letzten Weg
Wenn es irgendwann einmal auf den Tod zu geht, und die zu pflegende Person sich nicht mehr äußern kann, dann sieht es so aus, dass die Ärzte alles tun, um die Person am Leben zu halten. Leider hat auch das nicht mehr viel mit Lebensqualität zu tun. Und oft ist es so, dass vielleicht der Partner über die Wünsche des Anderen Bescheid weiß, aber keine Handhabe hat es durchzusetzen.
Liegt eine Patientenverfügung vor, so kann der Bevollmächtigte diese auch gegenüber den Ärzten durchsetzen. Somit kann die sterbende Person in Würde und so, wie sie es sich vorgestellt hat, gehen.
Pflegefall und Lebensqualität: So funktioniert’s!
Eine Bitte: Bitte regeln Sie alles vorher! Solange Sie noch gesund sind, funktioniert alles. Sobald das Kind in den Brunnen gefallen ist, sobald das Gebäude in Flammen steht, können Sie nichts mehr regeln.
Er gebe ich Ihnen jetzt die vier Tipps, mit denen Sie sich die größtmögliche Lebensqualität im Pflegefall sichern:
- Sichern Sie das finanzielle Risiko eines möglichen Pflegefalls ab. Wer die Rechnung zahlt, bestimmt die Regeln. Vielleicht wählen Sie dabei ein Produkt, bei dem Sie ( oder Ihre Kinder ) das Geld zurück bekommen, wenn Sie nicht zum Pflegefall werden.
- Erstellen – oder lassen Sie eine Patientenverfügung erstellen. Diese regelt, wie Sie im Endstadium einer schweren Krankheit behandelt werden wollen. Und sie gibt Ihren Angehörigen, insbesondere Ihren Kindern Sicherheit und Leitlinien. Bitte nutzen Sie keine – ich wiederhole nochmal: KEINE Ankreuzformulare aus dem Internet oder sonstigen dubiosen Quellen. Durch ein einziges Kreuz kann die Patientenverfügung ungültig gemacht werden.
- Überlegen Sie, wer Sie im Falle des Falles vertreten soll. Und dann lassen Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Bitte verzichten Sie auch hier auf Formulare zum Ankreuzen. Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt oder eventuell auch zu einem Notar. Oder Sie nutzen einen Dienstleister, der diese Dokumente erstellt und verwahrt. Aktuell ist eine Gesetzesvorlage erstellt worden, die Eheleute untereinander zur Vertretung berechtigen soll, aber denken Sie auch an Ersatzbevollmächtigte. Was ist, wenn Sie gemeinsam verunfallen?
- Wichtig ist, dass die Dokumente im Notfall zur Verfügung stehen. Jederzeit und schnell, wenn der Fall eintritt. Hier hilft wieder der Dienstleister eher als ein Rechtsanwalt oder Notar. Stellen Sie sich hier einfach die Frage, wie schnell Ihnen ein Notar nachts um drei Ihre Dokumente, die Sie gegebenenfalls jetzt im Original benötigen, zur Verfügung stellt.
Im Endeffekt sieht es so aus: Zum Pflegefall zu werden bedeutet per se keine Lebensqualität. Aber man kann die Situation für die betroffene Person und die Angehörigen so angenehm wie möglich gestalten.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann schreiben Sie in die Kommentare, ich versuche dann zeitnah zu antworten.
Mein Name ist Florian Rex und ich bin Versicherungsmakler aus Wolfsburg. Ich bin seit 2005 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2009 als Versicherungsmakler im Interesse meiner Kunden unterwegs.
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