„(1) Bei der
Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Dieser Zustand muss mindestens über sechs Monate gehen. Inzwischen gibt es jedoch einige Versicherer, die auch schon leisten, wenn nur eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Die Versicherer, die hier eine Leistung bieten, sind die Alte Leipziger, Generali, LV 1871, Continentale, Condor, Volkswohl Bund, Allianz, Nürnberger und die Gothaer.
Wichtig: auch hier muss bei den meisten Gesellschaften eine andauernde Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten vorliegen (Ausnahme: Alte Leipziger, mind. 4 Monate und voraussichtlich bis 6. Monat). Aber bei den meisten Gesellschaften sind hier auch nach oben hin Begrenzungen eingebaut, max. 18 oder 24 Monate. Bei einer Gesellschaft gibt es keine Begrenzung.
Um hier eine passende Auswahl zu treffen ist es notwendig, dass Sie sich hier umfassend beraten lassen. Gerne zeige ich ihnen im gemeinsamen Gespräch, welche Unterschiede es bei den Tarifen und Gesellschaften gibt. Als
Versicherungsmakler in Wolfsburg habe ich Zugriff auf die meisten Tarife im Markt. In der Beratung schauen wir, welcher Tarif der für Sie passendste ist.