Rürup-Rente: So viel kann 2017 steuerlich geltend gemacht werden

Die Rürup-Rente, auch bekannt als Basisrente, kennt kaum ein Kunde. Jedenfalls stelle ich das immer wieder in meinen Beratungen fest. Riester, das ist manchen ein Begriff. Auch wenn da viel durcheinander gebracht wird und viele Halbwahrheiten unterwegs sind…


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Aber Rürup? Eher ein unverständliches Kopfschütteln.

Was ist also die Rürup-Rente?

Der Gesetzgeber hat sie 2005 eingeführt. Benannt wurde sie nach ihrem Erfinder, Bert Rürup. Sie ist im Schichtenmodell der Altersvorsorge in der ersten Schicht angesiedelt, genau wie die gesetzliche Rente auch. Im Gegenzug zu dieser ist die Rürup-Rente aber keine umlagefinanzierte Rente(das heißt, dass die Beiträge, die von den Arbeitnehmern eingezahlt werden, gleich wieder an die aktuellen Rentner ausgeschüttet wird), sondern sie ist kapitalgedeckt.

Da diese Form der Absicherung ursprünglich auch dafür vorgesehen ist, dass die versicherte Person eine Rente erhält, ist auch nur dies möglich. Eine Kapitalauszahlung ist generell nicht möglich.

Die Rürup-Rente ist allerdings auch nicht pfändbar oder beleihbar.

Was macht die Rürup-Rente interessant?

Die Rürup-Rente ist besonders in der Ansparphase steuerlich hoch interessant. Im Jahr 2017 ist es möglich, 84% des Beitrages steuerlich abzusetzen. Dies steigt auch noch weiter, bis 2025 die Beiträge komplett steuerlich anrechenbar sind.

Der Höchstbetrag liegt bei Singles bei 23.362 Euro, Verheiratete können maximal 46.724 Euro beim Finanzamt anmelden. Hier kann man seinen Steuerberater ansprechen, der ist dann in der Lage, den steuerlichen Vorteil in Euro und Cent auszurechnen.

Im Gegenzug dazu ist die Rente im Alter aus dem Vertrag zu versteuern. Allerdings werden keine Beiträge zur Krankenversicherung oder Pflegeversicherung fällig.

Die Rürup-Rente lohnt sich insbesondere für Selbstständige und Angestellte, die eine hohe steuerliche Belastung haben und vielleicht durch ihr hohes Einkommen eine dementsprechent hohe Versorgungslücke im Alter haben.

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Mein Name ist Florian Rex und ich bin Versicherungsmakler aus Wolfsburg. Ich bin seit 2005 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2009 als Versicherungsmakler im Interesse meiner Kunden unterwegs.

Mit dem Blog möchte ich Ihnen und Euch über interessante Dinge, Schäden, Infos zu Produkten und anderes aus meinem Büro berichten. Mit meinem RexCheck helfe ich meinen Kunden, im Bereich Ihrer Absicherung immer up2date und niemals unter- oder überversichert zu sein.


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