Kfz-Versicherung: Ist am 30.11. Schluss?

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss bis zum 30.11. die Kündigung an die Vorversicherung senden. Aber ist das die einzige Deadline?


Keine Lust zu lesen? Hier geht’s zur Hörblog Version…(2:52)


Seit mindestens Mitte September werden wir Verbraucher mit teilweise äußerst dümmlichen Werbespots daran erinnert, dass wir wieder ganz viel Geld sparen können. Teilweise sollen das sogar, wie ein bekanntes Vergleichsportal uns weißmachen will, bis zu 850 (achthundertfünzig) Euro im Jahr sein. Jetzt sind diese 850 Euro verdammt viel Geld. Wenn ich allerdings einmal durch den Bestand schaue, wieviele Kunden bei mir mehr als 850 € pro Kfz-Versicherung und Jahr bezahlen, wird das schon sehr dünn. Sehr viele liegen darunter.

 

Ich habe ja schon das eine oder andere Mal hier im Blog darauf hingewiesen, dass der Preis einer Kfz-Versicherung nicht sehr aussagekräftig ist. Es ist erstmal nur eine Zahl. Wichtig und interessant sind die Leistungen, die sich dahinter verbergen.

Nur mal zur Erinnerung:

  • Maderschäden – und Folgeschäden
  • grobe Fahrlässigkeit
  • Eigenschäden

Beratung ist hier wichtig! Diese gibt’s natürlich bei rex versichert, Ihrem Versicherungsmakler in Wolfsburg! Gerne können Sie auch auf mich zukommen.

 

Das Leistungsthema im Bereich der Kfz-Versicherung ist aber heute nicht so das Thema, auf das ich hinaus will. Viele Versicherer geben in der letzten Novemberwoche oder in der ersten Dezemberwoche ihre Rechnungen für das folgende Jahr heraus. Und oft ist es dann so, dass mit dieser Rechnung auch eine Erhöhung des Beitrags zum Kunden kommt. Und dieser hat dann oft nur den 30. November im Kopf. Und denken sich: „Das ist jetzt doof, dann kündige / wechsele ich aber nächstes Jahr.“ Oder so ähnlich.

Ganz wichtig ist aber, dass der Kunde der Kfz-Versicherung das Recht hat, seinen Vertrag aufgrund einer Prämienerhöhung zu kündigen. Und hier zählt dann nicht der 30.11., sondern wann das Schreiben zu Ihnen gefunden hat. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt nämlich dann in Paragraph 40, dass der

Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung

gekündigt werden kann. Die Grundlage dazu finden Sie auch noch einmal hier(klick).

Das heißt für Sie: Wenn Sie solche eine Erhöhung bekommen haben, rufen Sie mich an, wir vereinbaren noch einen kurzen Termin bei mir im Büro, trinken gemeinsam eine leckere Tasse Kaffee und schauen, ob wir Sie woanders zu einem für Sie passenden Preis-Leistungsverhältnis unterbringen.

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Natürlich kann es auch Gründe geben, einen Vertrag auch einmal trotz Preiserhöhung zu behalten. Auch darüber können wir sprechen.

Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Adventszeit.

Ihr/Euer Florian Rex

 


Mein Name ist Florian Rex und ich bin Versicherungsmakler aus Wolfsburg. Ich bin seit 2005 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2009 als Versicherungsmakler im Interesse meiner Kunden unterwegs.

Mit dem Blog möchte ich Ihnen und Euch über interessante Dinge, Schäden, Infos zu Produkten und anderes aus meinem Büro berichten. Mit meinem RexCheck helfe ich meinen Kunden, im Bereich Ihrer Absicherung immer up2date und niemals unter- oder überversichert zu sein.


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